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Mögliche Einsprachepunkte in diesem Fall

Für eine Einsprache gegen das geplante Bauvorhaben im Fall St. Galler-Ring 29 können eine ganze Reihe sachlich und rechtlich relevanter Punkte eingebracht werden. Wichtig ist dabei, dass die Einsprechenden eine besondere Betroffenheit geltend machen können – also direkt oder indirekt durch das Projekt beeinträchtigt sind.

Diese Punkte können einzeln oder in Kombination verwendet werden:

1. Verlust von Tageslicht / Besonnung

  • Reduktion der direkten und indirekten Sonneneinstrahlung auf Garten, Fassade und Wohnräume.
  • Grundlage: Schattenanalyse, kantonale Besonnungsrichtlinien, 3-Stunden-Regel (analog Zürich).

2. Beeinträchtigung der Luftzirkulation

  • Blockierung bestehender Durchlüftungsschneisen.
  • Verstärkung des Wärmeinseleffekts im Innenhof.
  • Grundlage: Stadtklimakonzept Basel-Stadt.

3. Zunahme von Lärm- und Schallreflexion

  • Schallverhärtung im Innenhof durch neue Fassadenflächen.
  • Risiken durch Liftanlagen oder technische Installationen.

4. Verlust von Privatsphäre

  • Neue Einblicke in bisher geschützte Fenster, Balkone, Gärten.
  • Unmittelbare Nähe zu Schlafräumen oder Aufenthaltsbereichen.

5. Störung der Nutzung bestehender Gärten / Spielbereiche

  • Beschattung und Verschattung zerstören Pflanz- und Erholungszonen.
  • Besonders kritisch bei gemeinschaftlich oder familiennah genutzten Flächen.

6. Wertminderung angrenzender Liegenschaften

  • Einschränkungen in Belichtung, Belüftung und Nutzung wirken sich negativ auf Marktwert und Vermietbarkeit aus.

7. Unverhältnismässigkeit der Verdichtung / bauliche Massstäblichkeit

  • Der Neubau fügt sich nicht in die bestehende Struktur ein.
  • Verstoss gegen Prinzip der Rücksichtnahme gemäss Baugesetzgebung.

8. Verfahrensfragen (Formfehler, fehlende Transparenz)

  • Keine frühzeitige Information der Anwohnerschaft.
  • Keine Prüfung von Alternativlösungen.
  • Möglicherweise unklare oder schwer auffindbare Auflage.