Eine Einsprache ist ein formeller Rechtsbehelf gegen ein Bauvorhaben oder eine behördliche Entscheidung. Damit eine Einsprache rechtlich wirksam und erfolgreich sein kann, muss sie gewissen Anforderungen genügen. Diese Anforderungen sind im kantonalen Verfahrensrecht geregelt – für Basel-Stadt u. a. im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG BS) und den Bestimmungen des Bau- und Planungsgesetzes (BPG).
Hier die wichtigsten Punkte:
Formelle Anforderungen an eine Einsprache
1. Fristgerecht
- Die Einsprache muss innerhalb der öffentlichen Auflagefrist erfolgen.
- In Basel-Stadt beträgt diese Frist i. d. R. 30 Tage ab der Publikation im Kantonsblatt.
2. Schriftlich
- Eine Einsprache muss schriftlich im Doppel eingereicht werden.
- Inklusive:
- Datum
- Absender (Name, Adresse)
- Bezeichnung des Bauprojekts (Parzellen-Nr., Adresse, Bauherrschaft)
3. Begründet
- Die Einsprache muss eine sachliche Begründung enthalten, warum das Projekt abgelehnt oder angepasst werden soll.
- Beispiele:
- Verstoss gegen Vorschriften (z. B. Bauordnung, Lärmrichtlinien, Licht, Abstand, Höhen, Zonenvorschriften)
- Persönliche Betroffenheit (z. B. Schattenwurf, Lärm, Verlust von Aussicht oder Licht, Verkehrsbelastung)
4. Rechtsschutzinteresse
- Die einsprechende Person muss besonders betroffen sein (z. B. Eigentümer/in eines Nachbargrundstücks).
- Eine allgemeine Ablehnung des Projekts reicht nicht; es braucht konkrete Auswirkungen auf die eigene Parzelle oder Wohnqualität.
Inhalt einer Einsprache (Empfohlene Gliederung)
- Betreff / Titel
Einsprache gegen das Baugesuch (Adresse / Projektname, Parzellen-Nr.) - Einsprechende Person
Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail - Projektangabe
Beschreibung des Projekts, auf das sich die Einsprache bezieht - Einspruchsgrund
Sachliche, rechtliche und persönliche Begründung (z. B. Lichteinfall, Grenzabstand, Lärm, Fassadenhöhe)
⇨ Mögliche Einsprachepunkte - Antrag
z. B. vollständige Ablehnung, Rückweisung zur Überarbeitung, Reduktion der Höhe, Begrünung, Auflagen - Beilagen
Pläne, Fotos, Schattenanalysen, Expertengutachten (optional, aber nützlich) - Ort, Datum, Unterschrift
Wohin einreichen?
In Basel-Stadt an die:
Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt
Münsterplatz 11
Postfach
4001 Basel