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Auswirkungen auf die Nachbarschaft während der Bauphase

Die geplanten Bauarbeiten am St. Galler-Ring 29 werden nicht nur langfristige Auswirkungen auf das Stadtbild, das Licht und die Luftzirkulation haben, sondern auch während der Bauphase erhebliche Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft mit sich bringen. Baustellen in dicht bebauten Wohnquartieren sind eine Herausforderung für Anwohner, da sie mit Lärm, Staub, Erschütterungen und einer eingeschränkten Nutzung des öffentlichen und privaten Raums einhergehen.

In diesem Beitrag beleuchten wir die möglichen negativen Auswirkungen der Bauarbeiten und zeigen auf, welche Massnahmen getroffen werden sollten, um diese zu minimieren.


1. Lärm durch Bauarbeiten

Baustellen sind zwangsläufig mit erheblichen Lärmbelastungen verbunden. In einem Wohnquartier wie dem St. Galler-Ring sind die möglichen Auswirkungen besonders gravierend, da viele Menschen tagsüber zu Hause sind – sei es wegen Homeoffice, Studium oder anderen Tätigkeiten.

Welche Lärmquellen sind zu erwarten?

  • Bagger- und Abbrucharbeiten: Besonders in der Anfangsphase wird das Abtragen von bestehenden Strukturen und das Ausheben von Fundamenten mit schwerem Gerät sehr laut sein.
  • Beton- und Stahlverarbeitung: Maschinen zur Betonmischung, Bohrhämmer und Presslufthämmer können über Monate hinweg einen hohen Dauerschallpegel verursachen.
  • Transportverkehr: LKWs und Baufahrzeuge, die Baumaterialien liefern oder Bauschutt abtransportieren, können zusätzlichen Lärm und Vibrationen erzeugen.
  • Schlaggeräusche: Metallverarbeitung, Rammen von Pfählen oder der Einsatz von pneumatischen Werkzeugen können besonders störende Schallspitzen verursachen.

Gesetzliche Regelungen zum Baustellenlärm

In Basel gibt es Vorschriften, die Baustellenlärm regulieren:

  • Erlaubte Arbeitszeiten: Baustellen dürfen in Wohngebieten nur zu bestimmten Uhrzeiten betrieben werden (i.d.R. werktags von 7:00 bis 18:00 Uhr).
  • Lärmgrenzwerte: Baustellen dürfen festgelegte Dezibel-Werte nicht überschreiten. Dennoch sind erhebliche Beeinträchtigungen für Anwohner häufig unvermeidbar.
  • Lärmschutzmassnahmen: Falls keine besonderen Schutzmassnahmen getroffen werden, kann die Baustelle für erhebliche Störungen sorgen.

2. Erschütterungen und mögliche Gebäudeschäden

Durch den Einsatz von schwerem Gerät kann es zu Erschütterungen kommen, die umliegende Gebäude beeinflussen. Besonders ältere Gebäude mit empfindlichen Strukturen könnten durch diese Vibrationen beeinträchtigt werden.

Mögliche Risiken durch Erschütterungen

  • Setzungsrisse: Erschütterungen können feine Risse in Wänden, Decken oder Fundamenten verursachen.
  • Strukturelle Schäden: Bei starker Vibration können tragende Bauteile oder Fassaden Schaden nehmen.
  • Auswirkungen auf angrenzende Gebäude: Die Häuser am St. Galler-Ring wurden um 1908 erbaut. Die Fundamente und Mauerwerke könnten durch die Bauarbeiten beeinträchtigt werden.

Forderung nach einem Rissprotokoll

Ein Rissprotokoll ist ein Dokument, das vor Baubeginn den Zustand der umliegenden Gebäude festhält. Sollte es durch die Bauarbeiten zu Schäden kommen, dient es als Nachweis für eventuelle Entschädigungen.
Deshalb ist es wichtig, dass ein solches Protokoll vor Baubeginn auf Kosten des Bauherrn erstellt wird.


3. Staub- und Schmutzbelastung

Baustellen produzieren grosse Mengen an Staub und Schmutz, die sich auf benachbarte Gebäude, Strassen und private Aussenflächen auswirken können.

Mögliche Probleme durch Baustellenstaub

  • Luftverschmutzung: Staub kann in Wohnungen eindringen, Fenster verschmutzen und die Luftqualität beeinträchtigen.
  • Belastung für Allergiker und Asthmatiker: Feinstaub kann gesundheitliche Beschwerden verursachen.
  • Verschmutzung von Balkonen, Gärten und Autos: Partikel aus Beton, Erde und Baumaterialien können sich auf Oberflächen ablagern und zu vermehrtem Reinigungsaufwand führen.

Erforderliche Schutzmassnahmen

  • Regelmässige Strassenreinigung durch den Bauherrn
  • Staubschutznetze an den Baugerüsten
  • Verpflichtung, angrenzende Fassaden und Fenster regelmässig zu reinigen

4. Einschränkungen für Anwohner

Während der Bauphase wird es zu Einschränkungen in der Nutzung des öffentlichen und privaten Raums kommen.

Mögliche Einschränkungen

  • Zugangswege könnten blockiert oder erschwert sein, insbesondere für ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Parkplätze könnten temporär gesperrt werden, was die Parkplatzsituation im Quartier verschärfen würde.
  • Lärmbelastung während der gesamten Bauzeit kann dazu führen, dass Aussenbereiche wie Balkone oder Gärten weniger genutzt werden können.

Besonders kritisch ist die Situation für die Bewohner von St. Galler-Ring 27, da deren Garten während der Bauzeit nicht mehr erreichbar sein könnte.


5. Forderungen zur Minimierung der Beeinträchtigungen

Um sicherzustellen, dass die Belastungen für die Nachbarschaft so gering wie möglich bleiben, fordern wir:
Ein umfassendes Rissprotokoll für Nachbargebäude vor Baubeginn
Massnahmen zur Staubreduktion (z. B. Staubschutznetze und regelmässige Reinigung)
Verbindliche Lärmbegrenzungen mit strikten Arbeitszeiten
Sicherstellung der Zugänglichkeit für Anwohner während der Bauzeit
Klare Kommunikation seitens des Bauherrn über Zeitplan und geplante Massnahmen

Eine frühzeitige Information und aktive Mitsprache der Anwohner ist entscheidend, um die Belastungen so gering wie möglich zu halten.